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GHS-Kennzeichnung

Fotocollage der verschiedenen GHS Gefahrsymbole wie dem Totenkopf, einer Flamme oder sterbender Natur

Wir haben die bekannten orangefarbenen Warnhinweise auf Lackgebinden, Spraydosen und anderen Verpackungen durch neue Gefahrensymbole ersetzt. Grund dafür ist die „CLP-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung“ (Classification, Labelling and Packaging). Sie wurde von der Europäischen Union von einem weltweit einheitlichen Standard abgeleitet.

Das sogenannte „Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ (kurz GHS) muss bis Ende Mai 2017 vollständig umgesetzt sein. Bis dahin dürfen Farben und Lacke noch mit den alten Symbolen verkauft werden.

Komplett umstellen muss sich der Betrachter aber nicht: Viele der bekannten Piktogramme finden sich auch im neuen System wieder. Das Symbol für „Umweltgefährlich“ zum Beispiel zeigt weiterhin einen abgestorbenen Baum und einen toten Fisch. Allerdings gibt es auch neue Piktogramme, die vor speziellen Gefahren warnen. Hinzu kommen die Signalwörter „Achtung“ oder bei einer höheren Gefahrenstufe „Gefahr“. Alte Aussagen wie „Giftig“ oder „Gesundheitsschädlich“ entfallen dadurch. Gefahren- bzw. Vorsorgehinweise ersetzen die alten Risikosätze und Sicherheitshinweise.

Werden die Produkte gefährlicher?

Die Optik der Verpackung ändert sich mit der neuen Verordnung. Die Rezepturen bleiben aber gleich und somit auch die Inhaltsstoffe. Diese werden vom neuen weltweiten System nur anders klassifiziert. Die Einstufungsanforderungen sind strenger geworden und die Grenzwerte wurden abgesenkt. Dadurch werden mehr Inhaltsstoffe als „gefährlich“ eingestuft als im bisherigen, europäischen System. Die Beschreibung hat sich also geändert, nicht die Stoffeigenschaften an sich.

Grafik zur Änderung der Optik von GHS Gefahrsymbolen

Gegenüberstellung der langjährig bekannten Warnhinweise nach Gefahrstoffverordnung und der neuen Kennzeichen gemäß CLP-Verordnung der EU

Altes EU System

CLP-Verordnung

Gefahrenbezeichnungz. B. Giftig,
Gesundheitsschädlich
SignalwortGefahr, Achtung
RisikosatzEntzündbarGefahrenhinweis
Flüssigkeit und Dampf
entzündbar
Sicherheitshinweis

Bei unzureichender Belüftung
Atemschutzgerät anlegen.

Sicherheitshinweis
Bei unzureichender Belüftung
Atemschutz tragen.
Kein SymbolEntzündbare FlüssigkeitAlle Stoffe mit
Entzündungsgefahr tragen nach
CLP dieses Piktogramm
Hochentzündlich (F+) oder
Leichtentzündlich (F)
Alle Stoffe mit
Entzündungsgefahr tragen nach
CLP dieses Piktogramm
Ätzend (C) – Verursacht
(schwere) Verätzungen
Chemikalien wirken ätzend auf die
Haut und/oder korrosiv auf Metalle
(neue Gefahrenklasse)
Gefahr ernster AugenschädenSchwere Augenschäden
werden nun mit dem
Piktogramm für “Ätzend”
gekennzeichnet
Reizend (Xi)
Gesundheitsschädlich (Xn)
Haut-/ Augenreizung,
Sensibilisierung der Haut und
weitere akute Wirkungen
Gesundheitsschädlich (Xn)
– ernste Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition
Ein neues Piktogramm
charakterisiert chronische
Gesundheitsschäden wie
Sensibilisierung der Atemwege
Giftig (T)
Sehr giftig (T+)
Akut toxische Chemikalien
tragen das bekannte ”Schädel und-
Knochen”-Piktogramm

Bestimmte spezifische
Gesundheitsschäden
(krebserzeugend,
erbgutverändernd,
fortpflanzungsgefährdend)
Das neue Piktogramm wird
auch für diese schweren
chronischen Effekte verwendet
Giftig oder sehr giftig für
Wasserorganismen (N)
Giftig oder sehr giftig für
Wasserorganismen

Hinweis: Die obige Tabelle dient lediglich der Veranschaulichung und soll nicht als Übersetzung für jegliche Produktetikette betrachtet werden – die Kriterien für die Zuordnung der Kennzeichnungselemente der beiden Systeme sind unterschiedlich. Dieses Dokument wurde erstellt, um den Nutzern grundlegende Informationen bereitzustellen und ersetzt nicht die Rechtsberatung. Es ist kein Ersatz für die einschlägigen Rechtsvorschriften;
nur der Text der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist verbindlich.

Quelle: CEPE / Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V.