Zum Inhalt springen

Frost und Farbe – verträgt sich das?

In der kalten Jahreszeit kommt es immer wieder zu Problemen hinsichtlich der Lieferzeit bzw. Verfügbarkeit von Farben – häufig sind die niedrigen Temperaturen und der damit verbundene Frost die Ursache. Vor allem im Zeitraum November bis März sind durchaus bis zu minus 20 Grad möglich. Der Transport der Farben stellt hierbei das größte Problem dar, da zum Beispiel Dispersionsfarben frostempfindlich sind. Dinova legt großen Wert darauf, dass die gelieferten Qualitäten immer einwandfrei sind. Hierzu setzen wir in der Logistik Thermohauben und bei kompletten Lkw-Ladungen auch beheizte Thermo-Lkws ein. Thermohauben schützen die Ware für eine bestimmte Zeit vor der Kälte. Für weitere Transportwege oder lange Standzeiten sind diese jedoch nicht geeignet. Aber warum ist es eigentlich so wichtig, dass Farbe nicht einfriert? Und lässt sich Farbe bei Temperaturen unter 5 Grad überhaupt noch verarbeiten? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Kann man Farbe die gefroren ist wieder verwenden?

Warum darf Farbe keinen Frost bekommen?

Farben bestehen zu großen Teilen aus wässrigen Bestandteilen. Wasser dehnt sich beim Frieren aus und zermalmt/zerdrückt die für die Farbe notwendigen Bindemittel. Mit der Zerstörung der Polymerteilchen verändern sich die Eigenschaften der Farbe massiv. Eine Farbe, die Frost ausgesetzt war, ist hinsichtlich der Haftung zum zu beschichtenden Untergrund extrem beeinträchtigt. Aber auch das Deckvermögen kann je nach Farbe deutlich nachlassen. Die Verarbeitung insgesamt ist kaum noch möglich und mit einem perfekten Ergebnis ist nicht mehr zu rechnen. Lediglich lösemittelhaltige Farben und Lacke sind etwas robuster gegen die Einwirkung von niedrigen Temperaturen – aber auch hier sind Grenzen gesetzt.

Woran erkennt man, ob Farbe Frost bekommen hat?

In der Regel friert eine Farbe nur selten gänzlich durch im Eimer, aber selbst oberflächlicher Frost am Gebinderand oder auf der Oberfläche der Farbe reicht unter Umständen schon aus, um das Material unbrauchbar zu machen. Je nach Intensität des Frostes kann das Schadensbild unterschiedlich aussehen. Friert das Material nur an der Oberfläche, zeichnen sich am Gebinderand Eiskristalle ab – auch bei leichtem Frost kann das Material bereits leicht klumpig werden. Sollte das Gebinde sehr lange den niedrigen Temperaturen ausgesetzt sein, friert die Farbe durch. Hier trennen sich dann die Bestandteile wie Pigmente und Füllstoffe und es bildet sich ein wässriger Film an der Oberfläche.  Der optische Unterschied zu nicht beschädigtem Material liegt darin, dass die „cremige“ bzw. glatte Oberfläche des Materials eher klumpig bzw. körnig ist.

Farbe die nicht mit Frost in Verbindung gekommen ist
Farbe ohne Frostschaden
Farbe, die komplett durch Frost beschädigt wurde
Farbe mit Frostschaden

Kann gefrorene Farbe noch benutzt werden?

Je nach Intensität des Frostes ist in der reinen Verarbeitung selbst kein Unterschied festzustellen. Das Material lässt sich aufgrund der geringeren Haftungseigenschaften unter Umständen schlechter verteilen. Zusätzlich kann es klumpig bzw. körnig auf der Oberfläche stehen – in der kalten Jahreszeit sind dies Anzeichen für einen Frostschaden. Bei getönter Farbe können je nach Pigment, Zusammensetzung und Volumenzugabe im Material (zum Entmischen des Farbtones) Farbtonveränderungen entstehen.

Bei optischen Auffälligkeiten im Gebinde kommt es allerdings erst gar nicht zur Verarbeitung, da der Fachmann ein solches Material nicht mehr benutzt.

Kann man Farbe bei niedrigen Temperaturen streichen?

Jein! Um das zu beurteilen, ist es wichtig zu wissen, dass bei der Verarbeitung der Farbe zum einen die Umgebungstemperatur, zum anderen aber auch die Oberflächentemperatur eine wichtige Rolle spielen. Neben dem zu verarbeitenden Produkt ist somit der Anwendungsbereich interessant. Das Produkt selbst hat auch immer eine empfohlene Verarbeitungstemperatur – hier hilft ein Blick in das entsprechende Technische Merkblatt. Der Innenbereich ist in den meisten Fällen unkritisch, da die Gegebenheiten eine optimale Verarbeitung gewährleisten. Anders sieht es jedoch im Außenbereich bzw. an der Fassade aus.

Fassadenanstrich bei Frost?

Im Außenbereich birgt der Anstrich mit Fassadenfarben während der kalten Jahreszeiten große Risiken. So kann bei 0 bis 5 Grad ein Taufilm auf der Oberfläche liegen, der wie eine Art Trennschicht zwischen der Beschichtung und der Oberfläche agiert. Somit kann es zu keiner ausreichenden Haftung bzw. Verkrallung zum Untergrund kommen. Des Weiteren ist neben der Oberflächentemperatur des Bauteils auch die Trocknungszeit entscheidend. Denn wenn es zu Minusgraden während der Trocknungsphase kommt, können sich auch hier die Komponenten der Bindemittel voneinander trennen und es kommt somit zu Haftungsstörungen bzw. einer unzureichenden Verbindung zum Untergrund. Risse in der Fassade, Abplatzungen und sichtbare Eisblumen auf der Oberfläche sind die möglichen Folgen, ein erneuter Anstrich ist somit unumgänglich. Auch kann eine zu lange Trocknungsphase aufgrund niedriger Temperaturen und hoher Luftfeuchte dazu führen, dass die Reaktion der Trocknung chemisch oder physikalisch beeinträchtigt wird.

Farbe richtig lagern – auf die Temperatur kommt es an!

Häufig entstehen die Schäden auch beim Lagern der Farbe. Die Lagerung muss frostfrei sein und die Umgebungstemperatur sollte über 5 Grad betragen. Das Material sollte vor der Verarbeitung optimaler Weise auf „Zimmertemperatur“ gebracht werden. Eine Lagerung in der Garage kann unter Umständen kritisch werden, da diese häufig nicht beheizt sind und die Temperatur nachts deutlich unter 0 Grad fallen kann.

Ist das Gebinde schon einmal geöffnet gewesen und ist daraus gearbeitet worden, kann eine Verunreinigung der Werkzeuge oder bestimmte Umgebungsbedingungen dazu führen, dass das Material verkeimt oder umgangssprachlich „umkippt“. Denn das Wasser in den Produkten neigt durch Keime und Bakterien zur Verkeimung. Aus diesem Grund sollten Anbruchgebinde immer zeitnah verarbeitet werden.

Die Farbe sollte unbedingt bei über 5 Grad gelagert werden um Frost zu vermeiden

Gehen Sie auf Nummer sicher!

Es wird deutlich, dass in der kalten Jahreszeit und vor allem auch in der Übergangszeit bestimmte Punkte beachtet werden sollten. Gehen Sie auf Nummer sicher und prüfen Sie die Rahmenbedingungen genau, bevor Sie zur Tat schreiten. Achten Sie vor allem darauf, dass Sie während der gesamten Trocknungsphase mindestens 5 Grad Oberflächentemperatur gewährleisten können. Nur so verhindern Sie unnötige Reklamationen und riskieren nicht Ihren guten Ruf bei Ihren Kunden.

Der Fachmann ist unter Einhaltung der Regelwerke wie die Abschnitte 3.1.1 bis 3.1.14 der VOB, Teil C, DIN 18363 oder dem BFS Merkblatt Nr. 20 verpflichtet, den Untergrund zu prüfen und muss bei Bedingungen außerhalb der Technischen Merkblätter bzw. Herstellerangaben Bedenken anmelden oder die Arbeiten verschieben.