Unsere Fassade bekommt Risse – und jetzt? Das sieht gar nicht gut aus. Das müssen wir uns mal anschauen.
So oder so ähnlich beginnt häufig ein Anruf eines verunsicherten Hausbesitzers – mit einem echten Problem: Risse in der Fassade. Ob nach einem Neubau oder im Rahmen einer Sanierung – Fassadenrisse sorgen schnell für Unsicherheit beim Kunden. Jetzt ist professionelles Auftreten gefragt. Eine klare Kommunikation, fundiertes Fachwissen zur Ursachenanalyse von Rissbildungen sowie ein strukturiertes Vorgehen bei der Risssanierung sind entscheidend, um Vertrauen zu schaffen und Missverständnissen vorzubeugen.
Ein wichtiges Werkzeug in der Beratung und Beurteilung sind die Technischen Richtlinien für Maler- und Lackiererarbeiten des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz (BFS). Sie gelten als Standardwerk im Malerhandwerk und bieten klare Handlungsempfehlungen – insbesondere bei komplexen Schadensbildern wie Rissen in Putz und Fassade. Der BFS-Sammelordner enthält über 26 praxisnahe Merkblätter, die gemeinsam mit Fachverbänden, Instituten und Innungen erarbeitet wurden. Damit sind sie eine wertvolle Grundlage für Planer, Sachverständige und Fachbetriebe.
Der persönliche Krimi einer Reklamation nach eigener Leistung ist lösbar. In Bezug auf das Telefonat können Sie der gedanklichen Sorge des Auftraggebers, „Was wird das wohl wieder kosten?“, aktiv entgegenwirken. Wenn Sie den Auftraggeber in die Ursachenanalyse mit einbeziehen und potenzielle Folgeschäden plausibel vor Augen führen, gewinnen Sie auf mehreren Ebenen. Der Kunde entwickelt ein Verständnis für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, und Sie schaffen Klarheit über den wichtigen Punkt, dass eine Risssanierung nicht immer die Ursachen einer Rissbildung beseitigen kann. Die anfallenden Kosten sind häufig nur ein Bruchteil dessen, was finanziell anfällt, wenn die Ursache nicht behoben wird.
Risse an der Fassade oder im Mauerwerk sind für viele Kunden zunächst ein rein optisches Problem. Doch schon dieser Aspekt kann zu einer Wertminderung der Immobilie führen – ganz abgesehen von den bauphysikalischen Risiken und möglichen Folgeschäden, die deutlich schwerwiegender ausfallen können.
Unabhängig davon, wie ein Riss entstanden ist oder wie groß er ausfällt: Die Schutzfunktion von Putzsystemen oder Fassadenbeschichtungen kann durch Risse erheblich beeinträchtigt werden. Wird eine Risssanierung verzögert oder ganz unterlassen, kann eindringende Feuchtigkeit gravierende Schäden verursachen – etwa durch Schimmelbildung, Algenbefall oder Frostabplatzungen in Hohlräumen. In besonders kritischen Fällen können Setzungsrisse oder statisch relevante Rissbilder sogar auf strukturelle Probleme im Bauwerk hindeuten.
Diese Beispiele zeigen, dass Risse deutlich mehr sind als nur ein Schönheitsfehler. Vermitteln Sie Ihrem Kunden daher frühzeitig, dass eine fachgerechte Sanierung der betroffenen Bereiche notwendig ist – nicht nur zur Wiederherstellung der Optik, sondern auch zur Vermeidung von Folgeschäden.
Wurde die Fassade vom eigenen Betrieb beschichtet, steht oft schnell der Verdacht im Raum, der Mangel sei durch fehlerhafte Ausführung entstanden. Für den Laien sichtbar wird ein Riss nämlich erst in der Schlussbeschichtung. Umso wichtiger ist es, Ursachen und Zusammenhänge transparent zu erklären: Risse entstehen häufig in tieferen Schichten – nicht an der Oberfläche.
Zudem ist zu beachten: Ein Objekt kann mehrere Rissursachen und unterschiedliche Rissarten aufweisen – und damit auch verschiedene Anforderungen an die Sanierung. Manche Risse betreffen nur Teilbereiche der Fassade, andere verlaufen über größere Flächen. Dynamische Einflüsse wie Temperaturschwankungen, Feuchtewechsel, Materialspannungen oder Bauwerksbewegungen machen die Analyse komplexer – aber nicht unlösbar.
Bei Unsicherheiten stehen unsere Fachberater zur Seite. In Einzelfällen – etwa bei statischen Fragestellungen – kann auch die Einschaltung eines Sachverständigen sinnvoll oder notwendig sein.
Um die Spur zu unserer Reklamation wieder aufzunehmen, lässt sich beim Vor-Ort-Termin feststellen: Risse sind zweckmäßig, optisch und technisch in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen zu sanieren.
Um dem Täter mit den richtigen Mitteln auf die Spur zu kommen, müssen Sie noch ein paar Indizien sammeln – wie können Sie also bei der Bestimmung der Risskategorie vorgehen? Welche Hilfsmittel gibt es?
Bevor eine sinnvolle Risssanierung erfolgen kann, ist eine sorgfältige Analyse der Rissart und des Rissverhaltens erforderlich. Nur wer die Ursache kennt, kann gezielt und dauerhaft sanieren. Die wichtigste Frage lautet dabei: Handelt es sich um ruhende oder noch aktive (bewegte) Risse?
Eine bewährte und zugleich kostengünstige Methode zur Feststellung bewegter Risse ist die sogenannte Gipsplombe. Hierbei wird ein ca. 1 bis 10 mm dicker Gipsstreifen quer über den Riss aufgetragen. Diese Plombe wird über einen Zeitraum von etwa 28 Tagen beobachtet. Bleibt sie unversehrt, handelt es sich um ruhende Risse – ein klarer Hinweis darauf, dass sich die Rissbildung abgeschlossen hat. Wird die Plombe hingegen beschädigt oder reißt erneut, ist der Riss noch in Bewegung, was eine sofortige Sanierung ausschließt.
Bei Verdacht auf baudynamische oder statisch bedenkliche Risse sollte zur genauen Ursachenklärung immer ein Statiker, Ingenieur oder Geologe hinzugezogen werden. Der Grundsatz: Nur Risse, deren Bewegungsverhalten abgeschlossen ist, lassen sich dauerhaft sanieren.
Liegt ein ruhender Riss vor, entscheidet die Rissbreite über das weitere Vorgehen. Mit einem Rissbreitenmesser, einem Lineal mit feiner Skalierung, lässt sich die Breite schnell und präzise erfassen. In Kombination mit dem sichtbaren Rissverlauf – dem sogenannten Rissbild – können die Risse dann den entsprechenden Risskategorien zugeordnet werden.
Für besonders feine Haarrisse gibt es ein weiteres einfaches Hilfsmittel: Wasser. Wird die Fassade mit einer handelsüblichen Sprühflasche benetzt, zeichnen sich feine Risse durch eine dunklere Färbung deutlich von der Umgebung ab – eine nützliche Methode, um oberflächliche Risse sichtbar zu machen.
Um Fassadenrisse gezielt und dauerhaft sanieren zu können, muss zunächst die Rissursache klar identifiziert werden. Denn: Nicht jeder Riss ist gleich – und nicht jeder lässt sich auf die gleiche Weise behandeln.
Haar- und Schnürrisse beispielsweise stellen meist nur ein optisches Problem dar. Sie sind in der Regel maximal 0,2 mm breit und können mit einer hochwertigen, füllenden Fassadenbeschichtung problemlos überarbeitet werden. Schwieriger wird es bei technisch bedingten Rissen – hier reicht ein kosmetischer Anstrich nicht aus. In solchen Fällen sind eine genaue Analyse und ein abgestimmtes Sanierungskonzept erforderlich.
Zur Orientierung sind Rissarten und deren Ursachen klar definiert – z. B. in den BFS-Merkblättern. Diese Einteilung hilft, das Schadensbild fachlich korrekt zu bewerten:
Sobald die Rissart bestimmt ist, kann die passende Sanierungsmaßnahme nach Stand der Technik festgelegt werden. Hierbei dienen die BFS-Merkblätter als verbindliche Arbeitsgrundlage für Planer, Sachverständige und das ausführende Fachhandwerk.
Putzoberflächenrisse können als haarfeine, netzartige Risse auftreten. Je nach Ursache handelt es sich um Sinter- oder Schwundrisse in der Oberfläche der obersten Putzlage.

Putzlagenrisse sind Risse, die sich durch alle Putzlagen ziehen und teilweise bis auf den Putzgrund reichen. Sie treten netzartig und deutlicher als Putzoberflächenrisse in Erscheinung.
Zu viel aufschlämmende Bestandteile
Zu hoher Bindemittelanteil
Zu dicke Putzlage
Stark saugende Untergründe
1x DinoGarant Compact
2x DinoGarant MultiTop FZ

Risse an Stoß- und Lagerfugen gehen durch die ganze Putzlage bis in die Mauerwerksfugen. Sie sind am Rissverlauf erkennbar, der mit den Mauerwerksfugen weitgehend identisch ist.

B2-Risse entstehen bei Mischmauerwerk zum Beispiel durch unterschiedlichste Volumenänderung durch Temperaturschwankungen.

C1/C2-Risse treten bautechnisch bedingt in Anschlussbereichen oder baugrundbedingt, z. B. durch Erschütterungen, auf.

Risse der Kategorie C gelten als baudynamisch bedingt – das bedeutet: Sie entstehen durch Bewegungen im Baukörper, deren Verlauf weder vorhersehbar noch dauerhaft zu kontrollieren ist. Eine klassische Risssanierung ist in solchen Fällen nicht nachhaltig möglich, solange die Ursache der Bewegung nicht beseitigt wurde.
Da die Bewegungsmuster dieser Risse meist nicht klar eingrenzbar sind, können zusätzliche bautechnische Maßnahmen erforderlich sein. Dazu zählen etwa:
Bei Rissen dieser Kategorie sollte unbedingt ein Statiker oder Bausachverständiger hinzugezogen werden. Nur mit einer fundierten Analyse der Ursachen lassen sich die richtigen Maßnahmen zur dauerhaften Schadensbehebung ableiten.
Benötigen Sie Hilfe bei der Beurteilung vorhandener Risse oder Mängel? Unsere Fachberater unterstützen Sie gerne bei der Analyse und der Auswahl eines passenden Sanierungssystems.
Dem Auftragnehmer obliegt laut VOB/B §4 Abs. 3 die Pflicht zur Prüfung des Untergrundes vor Beginn der Ausführung. Maßgeblich sind die Technischen Richtlinien für Maler- und Lackiererarbeiten des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz. Hilfestellung gibt hierbei das darin enthaltenen BFS Merkblatt Nr. 19 oder WTA-Merkblatt 2-4-94. In Tabelle 2 auf Seite 7 sind genaue Angaben zu Prüfmethode, Erkennung und Maßnahmen gegeben.
Bestehen nach dieser Tabelle Bedenken gegenüber der Beschaffenheit oder der vorgesehen Art der Risssanierung, sind diese nach VOB/B §4 Abs. 3 unverzüglich in schriftlicher Form geltend zu machen.
Werden aufgrund der Beschaffenheit des Untergrundes zusätzliche Leistungen notwendig, wie beispielsweise das Entfernen von Sinterschichten, gehören diese nicht zu den Nebenleistungen im Sinne der VOB (vgl. Teil C, DIN 18363 Abschnitt 4.1). Solche Arbeiten zählen zu den besonderen Leistungen, die von Ihnen gesondert berechnet werden können.
Zurück zum Anfang der Kriminalgeschichte: Der Hausbesitzer hat erst einmal alles richtig gemacht. Er hat nach Entdeckung des Mangels zeitnah den Unternehmer informiert, der dieses Gewerk ausgeführt hat. Für beide stellt sich die Frage, ob Risse unter die Gewährleistungsfrist fallen. Die Gewährleistung liegt in Deutschland bei 4 Jahren nach VOB, bzw. 5 Jahren nach BGB. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme des Malergewerks, also dem Fertigstellen, der durch den Malerbetrieb ausgeführten Arbeiten. Bei bewusst verursachten Mängeln beträgt die Gewährleistung jedoch ein Leben lang.
Auch wenn es sich bei dem Mangel um einen Rechtsbegriff handelt, wird dieser in der Praxis auch für die technische oder optische Bewertung von Rissen herangezogen. Das BGB regelt hierbei vertragliche Vereinbarungen über § 434 Sachmangel und nach § 633 Sach- und Rechtsmangel. Die Abweichung einer Vereinbarung kann auch dann mangelfrei sein, wenn sich das Werk für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung oder übliche Verwendung eignet und so beschaffen ist, wie es bei anderen Werken gleicher Art üblich ist und wie es der Auftraggeber erwarten kann. Das Vorliegen eines Mangels, also ein Riss in der Fassade, setzt nicht zwangsläufig einen Schaden voraus. Umgekehrt muss dieser nicht zwangsläufig einen Mangel darstellen.
Dann können Sie jederzeit mit unseren Fachberatern im Außendienst oder unserer Technik im Innendienst telefonisch Kontakt aufnehmen. Oder senden Sie uns gerne eine E-Mail, wenn Sie uns Ihre Fragen schriftlich zukommen lassen möchten.